Das Ende der Leuchtstofflampen
– die Ausphasung
Schon seit weit mehr als einem Jahrzehnt findet die gesetzlich verordnete Umrüstung der Leuchtmittel (Ausphasung) in Deutschland und der EU statt. Die Gründe dafür liegen einerseits in den verschärften Energieeffizienz-Regelungen und andererseits im Schutz der Umwelt und des Menschen vor Giftstoffen wie dem Quecksilber. Die Neufassung der Richtlinie „Restriction of the use of Hazardous Substances“ (RoHS) wurde im März 2023 verabschiedet.
Diese Neufassung ergänzt die bereits bestehende „Single Lighting Regulation“ bzw. Ökodesign-Verordnung der EU und hat zu einer Vorverlegung bzw. Änderung einiger Restriktionen bezüglich nicht nachhaltiger Leuchtmittel geführt. Die Verabschiedung dieser Neufassung war ein wichtiger Schritt in der fortlaufenden Bemühung der EU, die Verwendung gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten weiter einzuschränken und den Übergang zu umweltfreundlicheren Alternativen zu beschleunigen.
Wichtige Schritte zur Umsetzung der Ausphasung
25. Februar 2023
Das Verbot der Inverkehrbringung von Kompaktleuchtstofflampen mit Stecksockel (CFLni) und Leuchtstofflampen in Ringform (T5, T9) trat wie geplant in Kraft.
25. August 2023
Die meisten linearen Leuchtstofflampen, insbesondere die weit verbreiteten T5- und T8-Modelle, wurden erfolgreich vom Markt genommen.
1. September 2023
Das Verbot erweiterte sich planmäßig auf Hochvolt- und Niedervolt-Halogenlampen mit Pins (G9, G4, GY6.35).*
Auswirkungen und Fortschritte
Umstellung auf LED-Technologie
Die Verbote haben den Übergang zu energieeffizienteren LED-Beleuchtungslösungen beschleunigt, was zu Energieeinsparungen und einer Reduzierung von Quecksilber in der Umwelt führt.
Restbestände
Wie vorgesehen durften Händler und E-Handwerksbetriebe ihre Lagerbestände an bereits produzierten Leuchtstofflampen weiterhin verkaufen und installieren.
Bei dieser Art des zeitversetzten Verbots wird der Begriff Ausphasung verwendet.