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Schutzkleinspannung

Bei der Schutzkleinspannung überschreitet die verwendete Spannung in einem Betriebsmittel nicht eine festgelegte Größe, damit bei einem Unfall keine Person zu Schaden kommt. Diese Größe beträgt bei der Wechselspannung 50 Volt und bei der Gleichspannung 120 Volt. Berührt eine Person einen stromführenden Leiter mit dieser Spannung, geht man davon aus, dass außer einem gewissen Kribbeln kein weiterer Schaden entsteht. Jedoch wird in Fachkreisen darüber diskutiert, das Maß für die Gleichspannung auf 90 Volt herabzusetzen. Die betreffenden Schutzmaßnahmen werden in der DIN VDE 0100, Teil 410 festgelegt. Schärfer sind diese Bestimmungen im Bereich der medizinischen Geräte. Hier liegen die beiden Grenzen bei 25 Volt und 60 Volt. Spannungen, die unter diesen Werten liegen, werden als gänzlich ungefährlich für Mensch und Tier erachtet. Dementsprechend wird für solche Spannungen kein Berührungsschutz benötigt. Bei Geräten, die mit der zulässigen Schutzkleinspannung betrieben werden, darf auch auf die Installation eines erdenden Schutzleiters verzichtet werden. Jedoch geht man bei solchen Schutzkleinspannungen davon aus, dass der Stromerzeuger nicht am Stromnetz angeschlossen ist, sondern vielmehr von einer isolierten Quelle wie einer Batterie oder einem Dynamo betrieben wird. Wenn das Stromnetz dennoch herangezogen wird, dürfen für das Erzeugen der Schutzkleinspannung nur ganz speziell gesicherte Transformatoren eingesetzt werden (siehe Schutztrennung).

Das ist besonders in Nasszellen und Badezimmern der Fall, wenn durch die feuchte Luft oder einen direkten Einfluss von Wasser Unfälle auftreten könnten. Ähnliches gilt für Kinderzimmer. In der Arbeitswelt dienen die Regelung zur Schutzkleinspannung und dem verwandten Gebiet der Schutztrennung vor allem für den Umgang mit beweglichen elektrischen Betriebsmitteln, wenn der Arbeitnehmer in Behältern oder in engen Räumen tätig sein muss. Das gilt insbesondere für Räume, in denen eine leitfähige Umgebung wie z.B. Metall von Rohren die Gefahr erhöht. Neben der Schutzkleinspannung und der Schutztrennung gilt die sogenannte automatische Abschaltung der Stromversorgung als dritte Möglichkeit der Sicherung gegen Stromunfälle. Bei der Schutztrennung wird der Stromkreis des Netzes durch einen eigenen Transformator von dem des zu betreibenden Geräts getrennt. An diesen Trenntransformator darf jeweils nur ein Betriebsmittel angeschlossen werden. Für die automatische Abschaltung werden sogenannte Fehlerstrom-Schutzeinrichtungen eingesetzt, die bereits ab einem Fehlerstrom von ≤ 30mA reagieren und die Stromversorgung unterbrechen.

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